Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.05.2014 - 8 W 184/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2014 - 8 W 184/14
Selbst wenn man Hauptsache- und Kostenfestsetzungsverfahren umfassend als »dasselbe Verfahren« im Sinne des § 15a Abs. 2 3. Alt. RVG verstehen würde, wäre nach Sinn und Zweck der Regelungen in § 15a Abs. 2 RVG die Anrechnung jedenfalls daran gebunden, dass die Geschäftsgebühr im Hauptsacheverfahren erfolgreich geltend gemacht worden ist, da sie nur dann vom Rechtspfleger betragsmäßig im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren zur Anrechnung auf die Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht werden kann (vgl. BGH AGS 2011, 6 = NJW 2011, 861 = JurBüro 2011, 188).